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VG Ansbach, 30.01.2007 - AN 19 K 06.1116 |
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Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (2)
- VGH Bayern, 15.04.2021 - 19 CE 15.1300
Erfolgloser Eilantrag auf Gewährung einer Verfahrensduldung im Hinblick auf ein …
Nachdem der Antragsteller im Rahmen der Anhörung zu seiner beabsichtigten Ausweisung (im Anschluss an seine seit 6. Oktober 2004 rechtskräftige strafrechtliche Verurteilung wegen Mordes zu einer Freiheitsstrafe von 12 Jahren durch das Landgericht N.-F.) geltend gemacht hatte, er sei herzkrank und erhalte in der Russischen Föderation keine angemessene medizinische Behandlung und die Antragsgegnerin den Antragsteller mit Bescheid vom 27. Februar 2006 aus der Bundesrepublik Deutschland ausgewiesen hatte (Nr. 1), seine Abschiebung (frühestens 1 Woche nach Eintritt der Unanfechtbarkeit der Ausweisungsverfügung) unmittelbar aus der Haft heraus in die Russische Föderation oder in einen anderen übernahmebereiten oder übernahmeverpflichteten Staat angeordnet (Nr. 11) und ihn für den Fall, dass seine Abschiebung während der Inhaftierung nicht möglich sei und er aus der JVA entlassen werden sollte, aufgefordert hatte, das Bundesgebiet binnen einer Woche nach Haftentlassung zu verlassen, andernfalls ihm die Abschiebung (mit dem bereits bezeichneten Ziel) angedroht wurde (Nr. 111), hob das Verwaltungsgericht mit Urteil vom 30. Januar 2007 (AN 19 K 06.1116) die Abschiebungsandrohung nach Haftentlassung binnen Wochenfrist (Nr. 111 des Bescheids) auf und wies die Klage im Übrigen ab.Der Ausweisungsbescheid der Antragsgegnerin vom 27. Februar 2006 (Ziff. I) begegnete keinen rechtlichen Bedenken des Verwaltungsgerichts (Urteil vom 30.1.2007 im Verfahren 19 K 06.1116).
- VGH Bayern, 23.07.2014 - 19 B 12.1073
Vollzug einer bestandskräftigen Ausweisung
Das Verwaltungsgericht hob durch Urteil vom 30. Januar 2007 (Az. AN 19 K 06.1116) die Abschiebungsandrohung nach Haftentlassung binnen Wochenfrist (Nr. 111 des Bescheids) auf und wies die Klage im Übrigen ab.